Softwarelizenz-Vertrag
Dieser Softwarelizenz-Vertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber Claus Schiroky, für das Software-Produkt WordBrief© 365. Das Software-Produkt umfasst Computer-Software sowie möglicherweise dazugehörige Medien, gedruckte Materialien und online oder elektronische Dokumentation ("SOFTWARE-PRODUKT"). Indem Sie das SOFTWARE-PRODUKT installieren, kopieren oder anderweitig verwenden, erklären Sie sich einverstanden, durch die Bestimmungen dieses Softwarelizenz-Vertrages gebunden zu sein. Falls Sie den Bestimmungen dieses Softwarelizenz-Vertrages nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, das SOFTWARE-PRODUKT zu installieren oder zu verwenden.
§1 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die dauerhafte Überlassung des SOFTWARE-PRODUKTES und die Einräumung der in §2 beschriebenen Nutzungsrechte. Die Hard- und Software-Umgebung, mit der das SOFTWARE-PRODUKT eingesetzt werden darf, ist auf die folgenden Systemvoraussetzungen festgelegt:
- Microsoft 365 Apps, Office 2016, 2019 oder 2021.
- Microsoft® Windows 10, Windows 11, Windows Server 2012, 2012 R2, 2016, 2019 und Windows Server 2022.
(2) Der Lizenzgeber überlässt Ihnen ein Exemplar des SOFTWARE-PRODUKTES. Die Lieferung erfolgt über einen Download, den der Lizenzgeber auf seiner Homepage (https://www.schiroky.com/wordbrief-365-download) bereitstellt.
(3) Installations- und Konfigurationsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Softwarelizenz-Vertrages.
§2 Lizenzeinräumung
(1) Dieser Softwarelizenz-Vertrag räumt Ihnen die folgenden Rechte ein: Das SOFTWARE-PRODUKT kann einmalig über einen Zeitraum von 30 Tagen kostenfrei genutzt werden. Ist der 30 Tage Testzeitraum abgelaufen, muss die Software kostenpflichtig lizenziert werden, um weiter im vollen Funktionsumfang zeitlich unbeschränkt genutzt werden zu können. Dazu ist eine einmalige Lizenzgebühr in Höhe von 29,90 EUR an den Lizenzgeber zu entrichten.
(2) Sie sind berechtigt, eine Kopie des SOFTWARE-PRODUKTS auf einer Hardware – einem Computer (Desktop, Tablet-PC) zu installieren und zu verwenden. Das SOFTWARE-PRODUKT darf nur durch maximal eine Person genutzt werden. Sie sind nicht berechtigt das SOFTWARE-PRODUKT zu verleihen, zu vermieten, zu verleasen oder anderweitig an Andere zu übertragen.
§3 Weitere Rechte und Einschränkungen
(1) Trennung von Komponenten: Das SOFTWARE-PRODUKT wird als einzelnes Produkt lizenziert. Sie sind nicht berechtigt, dessen Komponenten für die Verwendung auf mehr als einem Computer zu trennen.
(2) Beschränkungen im Hinblick auf Zurückentwicklung (Reverse Engineering), Dekompilieren und Disassemblierung: Sie sind nicht berechtigt, das SOFTWARE-PRODUKT zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren.
(3) Merkmale des SOFTWARE-PRODUKTES, die der Programm-Identifikation dienen (z. B. Urhebervermerke, Seriennummern etc.) dürfen nicht vom SOFTWARE-PRODUKTES entfernt werden. Sie dürfen des Weiteren nicht verändert werden.
(4) Kündigung: Unbeschadet sonstiger Rechte ist der Lizenzgeber berechtigt, diesen Softwarelizenz-Vertrag zu kündigen, sofern Sie gegen die Bestimmungen und Bedingungen dieses Softwarelizenz-Vertrag verstoßen. In einem solchen Fall sind Sie verpflichtet, die Nutzung des SOFTWARE-PRODUKTES vollständig aufzugeben, sämtliche Kopien des SOFTWARE-PRODUKTS und alle seine Komponenten von allen Ihren Computern und Datenquellen (auch online) unwiderruflich zu entfernen. Im Übrigen sind Sie verpflichtet die Durchführung der genannten Maßnahmen dem Lizenzgeber schriftlich zu bestätigen.
§4 Urheberrecht
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass dieses SOFTWARE-PRODUKT Urheberrechtschutz genießt. Das SOFTWARE-PRODUKT wird sowohl durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge geschützt als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum. Unbefugte Vervielfältigung oder unbefugter Vertrieb des SOFTWARE-PRODUKTES oder eines Teiles davon sind strafbar. Dies wird sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt und kann schere Strafen und Schadenersatzforderungen zur Folge haben. Das SOFTWARE-PRODUKT wird lizenziert, nicht verkauft. Dieser Softwarelizenz-Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Freising (85354).
§5 Gewährleistung
(1) Der Lizenzgeber leistet Gewähr dafür, dass Sie das SOFTWARE-PRODUKT ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen können.
(2) Haftungsausschluss: Zur Verwendung dieses SOFTWARE-PRODUKTES werden alle Gewährleistungen ausdrücklich oder konkludent ausgeschlossen sowie keinerlei Garantie für eventuelle Schäden durch die Benutzung übernommen.
(3) Die sachgemäße Gewährleistung ist nicht anwendbar auf Mängel, die darauf beruhen, dass das SOFTWARE-PRODUKT in einer Hard- und/oder Software-Umgebung eingesetzt wird, die nicht den Systemvoraussetzungen entspricht.
(4) Um einem Datenverlust vorzubeugen, weist der Lizenzgeber ausdrücklich darauf hin, dass vor der Installation des SOFTWARE-PRODUKTES grundsätzlich eine Sicherung Ihrer Daten erfolgen sollte.
§6 Sonstige Bestimmungen
(1) Nebenabreden zu diesem Softwarelizenz-Vertrag sind nicht getroffen.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der sonstigen Vertragsbestandteile nicht. Die Parteien vereinbaren schon jetzt, dass an die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Regelung eine solche tritt, die wirksam ist und dem von den Parteien gewollten unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten am nächsten steht.