Software / WordBrief 365 / Softwarelizenz-Vertrag

Softwarelizenz-Vertrag

Dieser Softwarelizenz-Vertrag ist ein rechts­gül­ti­ger Vertrag zwi­schen Ihnen und dem Lizenzgeber Claus Schiroky, für das Software-Produkt WordBrief© 365. Das Software-Produkt umfasst Computer-Software sowie mög­li­cher­weise dazu­ge­hö­rige Medien, gedruckte Materialien und online oder elek­tro­ni­sche Dokumentation ("SOFTWARE-PRODUKT"). Indem Sie das SOFTWARE-PRODUKT instal­lie­ren, kopie­ren oder ander­wei­tig ver­wen­den, erklä­ren Sie sich ein­ver­stan­den, durch die Bestimmungen die­ses Softwarelizenz-Vertrages gebun­den zu sein. Falls Sie den Bestimmungen die­ses Softwarelizenz-Vertrages nicht zustim­men, sind Sie nicht berech­tigt, das SOFTWARE-PRODUKT zu instal­lie­ren oder zu verwenden.

§1 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand die­ses Vertrages ist die dau­er­hafte Überlassung des SOFTWARE-PRODUKTES und die Einräumung der in §2 beschrie­be­nen Nutzungsrechte. Die Hard- und Software-Umgebung, mit der das SOFTWARE-PRODUKT ein­ge­setzt wer­den darf, ist auf die fol­gen­den Systemvoraussetzungen festgelegt:

  • Microsoft 365 Apps, Office 2016, 2019 oder 2021.
  • Microsoft® Windows 10, Windows 11, Windows Server 2012, 2012 R2, 2016, 2019 und Windows Server 2022.

(2) Der Lizenzgeber über­lässt Ihnen ein Exemplar des SOFTWARE-PRODUKTES. Die Lieferung erfolgt über einen Download, den der Lizenzgeber auf sei­ner Homepage (https://www.schiroky.com/wordbrief-365-download) bereitstellt.

(3) Installations- und Konfigurationsleistungen sind nicht Gegenstand die­ses Softwarelizenz-Vertrages.

§2 Lizenzeinräumung

(1) Dieser Softwarelizenz-Vertrag räumt Ihnen die fol­gen­den Rechte ein: Das SOFTWARE-PRODUKT kann ein­ma­lig über einen Zeitraum von 30 Tagen kos­ten­frei genutzt wer­den. Ist der 30 Tage Testzeitraum abge­lau­fen, muss die Software kos­ten­pflich­tig lizen­ziert wer­den, um wei­ter im vol­len Funktionsumfang zeit­lich unbe­schränkt genutzt wer­den zu kön­nen. Dazu ist eine ein­ma­lige Lizenzgebühr in Höhe von 29,90 EUR an den Lizenzgeber zu entrichten.

(2) Sie sind berech­tigt, eine Kopie des SOFTWARE-PRODUKTS auf einer Hardware – einem Computer (Desktop, Tablet-PC) zu instal­lie­ren und zu ver­wen­den. Das SOFTWARE-PRODUKT darf nur durch maxi­mal eine Person genutzt wer­den. Sie sind nicht berech­tigt das SOFTWARE-PRODUKT zu ver­lei­hen, zu ver­mie­ten, zu ver­lea­sen oder ander­wei­tig an Andere zu übertragen.

§3 Weitere Rechte und Einschränkungen

(1) Trennung von Komponenten: Das SOFTWARE-PRODUKT wird als ein­zel­nes Produkt lizen­ziert. Sie sind nicht berech­tigt, des­sen Komponenten für die Verwendung auf mehr als einem Computer zu trennen.

(2) Beschränkungen im Hinblick auf Zurückentwicklung (Reverse Engineering), Dekompilieren und Disassemblierung: Sie sind nicht berech­tigt, das SOFTWARE-PRODUKT zurück­zu­ent­wi­ckeln (Reverse Engineering), zu dekom­pi­lie­ren oder zu disassemblieren.

(3) Merkmale des SOFTWARE-PRODUKTES, die der Programm-Identifikation die­nen (z. B. Urhebervermerke, Seriennummern etc.) dür­fen nicht vom SOFTWARE-PRODUKTES ent­fernt wer­den. Sie dür­fen des Weiteren nicht ver­än­dert werden.

(4) Kündigung: Unbeschadet sons­ti­ger Rechte ist der Lizenzgeber berech­tigt, die­sen Softwarelizenz-Vertrag zu kün­di­gen, sofern Sie gegen die Bestimmungen und Bedingungen die­ses Softwarelizenz-Vertrag ver­sto­ßen. In einem sol­chen Fall sind Sie ver­pflich­tet, die Nutzung des SOFTWARE-PRODUKTES voll­stän­dig auf­zu­ge­ben, sämt­li­che Kopien des SOFTWARE-PRODUKTS und alle seine Komponenten von allen Ihren Computern und Datenquellen (auch online) unwi­der­ruf­lich zu ent­fer­nen. Im Übrigen sind Sie ver­pflich­tet die Durchführung der genann­ten Maßnahmen dem Lizenzgeber schrift­lich zu bestätigen.

§4 Urheberrecht

Die Vertragsparteien sind sich dar­über einig, dass die­ses SOFTWARE-PRODUKT Urheberrechtschutz genießt. Das SOFTWARE-PRODUKT wird sowohl durch Urheberrechtsgesetze und inter­na­tio­nale Urheberrechtsverträge geschützt als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geis­ti­ges Eigentum. Unbefugte Vervielfältigung oder unbe­fug­ter Vertrieb des SOFTWARE-PRODUKTES oder eines Teiles davon sind straf­bar. Dies wird sowohl straf- als auch zivil­recht­lich ver­folgt und kann schere Strafen und Schadenersatzforderungen zur Folge haben. Das SOFTWARE-PRODUKT wird lizen­ziert, nicht ver­kauft. Dieser Softwarelizenz-Vertrag unter­liegt dem deut­schen Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit die­sem Vertrag ist Freising (85354).

§5 Gewährleistung

(1) Der Lizenzgeber leis­tet Gewähr dafür, dass Sie das SOFTWARE-PRODUKT ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nut­zen können.

(2) Haftungsausschluss: Zur Verwendung die­ses SOFTWARE-PRODUKTES wer­den alle Gewährleistungen aus­drück­lich oder kon­klu­dent aus­ge­schlos­sen sowie kei­ner­lei Garantie für even­tu­elle Schäden durch die Benutzung übernommen.

(3) Die sach­ge­mäße Gewährleistung ist nicht anwend­bar auf Mängel, die dar­auf beru­hen, dass das SOFTWARE-PRODUKT in einer Hard- und/oder Software-Umgebung ein­ge­setzt wird, die nicht den Systemvoraussetzungen entspricht.

(4) Um einem Datenverlust vor­zu­beu­gen, weist der Lizenzgeber aus­drück­lich dar­auf hin, dass vor der Installation des SOFTWARE-PRODUKTES grund­sätz­lich eine Sicherung Ihrer Daten erfol­gen sollte.

§6 Sonstige Bestimmungen

(1) Nebenabreden zu die­sem Softwarelizenz-Vertrag sind nicht getroffen.

(2) Sollten ein­zelne Bestimmungen die­ses Vertrags unwirk­sam sein oder wer­den, so berührt dies die Wirksamkeit der sons­ti­gen Vertragsbestandteile nicht. Die Parteien ver­ein­ba­ren schon jetzt, dass an die Stelle der unwirk­sa­men oder nich­ti­gen Regelung eine sol­che tritt, die wirk­sam ist und dem von den Parteien gewoll­ten unter wirt­schaft­li­chen Gesichtspunkten am nächs­ten steht.

 

Secured By miniOrange